Weitere Entscheidungen unten: LG Arnsberg, 29.11.2010 | KG, 02.03.2011

Rechtsprechung
   KG, 31.01.2011 - 5 W 274/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7727
KG, 31.01.2011 - 5 W 274/10 (https://dejure.org/2011,7727)
KG, Entscheidung vom 31.01.2011 - 5 W 274/10 (https://dejure.org/2011,7727)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 5 W 274/10 (https://dejure.org/2011,7727)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Heilung von Zustellungsmängeln bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung - Erfolgt die Zustellung einer einstweiligen Verfügung entgegen § 172 ZPO nicht an den Verfahrensbevollmächtigten, kann ein solcher Zustellungsmangel nach § 189 ZPO geheilt werden, wenn dem ...

  • damm-legal.de

    §§ 172, 189 ZPO
    Einstweilige Verfügung ist nicht ordnungsgemäß vollzogen, wenn an die Partei und nicht den bevollmächtigten Rechtsanwalt zugestellt wird / Zur Zustellung der einstweiligen Verfügung per E-Mail

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zustellung per E-Mail

    § 172 ZPO, § 189 ZPO, § 929 Abs 2 ZPO, § 936 ZPO, § 12 Abs 2 UWG
    Heilung eines Zustellungsmangels bei der Vollziehung einer lauterkeitsrechtlichen einstweiligen Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch persönliche Zustellung an den Schuldner statt an dessen Verfahrensbevollmächtigten

  • info-it-recht.de

    Keine ordnungsgemäße Vollziehung der einstweiligen Verfügung, wenn an die Partei zugestellt wird anstatt an den bestellten Bevollmächtigten; Heilung von Zustellungsmängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung an den Schuldner persönlich

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung eines Zustellungsmangels bei der Vollziehung einer lauterkeitsrechtlichen einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung muss an den Verfahrensbevollmächtigten erfolgen

Besprechungen u.ä.

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Heilung der fehlerhaften Zustellung einer einstweiligen Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 287 (Ls.)
  • MIR 2011, Dok. 065
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 244/00

    Ersatzzustellung in einer Wohngemeinschaft

    Auszug aus KG, 31.01.2011 - 5 W 274/10
    Denn ausschlaggebend für die Annahme des § 189 ZPO ist der Umstand, dass das Schriftstück so in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass er es behalten kann und Gelegenheit zur Kenntnisnahme von dessen Inhalt hat (vgl. KG [12. ZS] a.a.O., juris-Rdn. 12, unter Hinweis auf BGH NJW 2001, 1946, 1947).
  • OLG Hamburg, 28.04.2006 - 5 U 199/05

    Urheberrechtsschutz: Vollziehung einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus KG, 31.01.2011 - 5 W 274/10
    Richtig ist zwar der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass im Falle der vorgerichtlichen anwaltlichen Antwort auf ein Abmahnschreiben von einer Zustellungsvollmacht nur ausgegangen werden kann, wenn der Anwalt dies in seinem Antwortschreiben ausdrücklich erklärt oder eine Vollmacht beifügt, aus der sich die Zustellungsvollmacht ausdrücklich ergibt (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 355; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 132).
  • KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05

    Gewerberaummiete: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz in einem Einkaufszentrum

    Auszug aus KG, 31.01.2011 - 5 W 274/10
    Dem Zugang einer solchen Kopie (oder Telefaxkopie) ist die elektronische Übermittlung des Dokuments per E-Mail (im Gegensatz zur bloßen Mitteilung) gleichzustellen (Fortführung KG Berlin, 21. Dezember 2004, 5 U 160/04, Magazindienst 2005, 278 und KG Berlin, 5. September 2005, 12 U 95/05, KGR Berlin 2006, 5).(Rn.6) (Rn.7).
  • KG, 21.12.2004 - 5 U 160/04

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Rechtsmissbräuchliche

    Auszug aus KG, 31.01.2011 - 5 W 274/10
    Dem Zugang einer solchen Kopie (oder Telefaxkopie) ist die elektronische Übermittlung des Dokuments per E-Mail (im Gegensatz zur bloßen Mitteilung) gleichzustellen (Fortführung KG Berlin, 21. Dezember 2004, 5 U 160/04, Magazindienst 2005, 278 und KG Berlin, 5. September 2005, 12 U 95/05, KGR Berlin 2006, 5).(Rn.6) (Rn.7).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals;

    (2) Nach anderer Ansicht kann die Heilung auch durch den Zugang eines anderen, dem zuzustellenden Dokument inhaltsgleichen Schriftstücks bewirkt werden (KG, WRP 2011, 612, 613 [juris Rn. 7]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 19 U 190/16, juris Rn. 12; OLG Dresden, DGVZ 2018, 208 [juris Rn. 28]; MünchKomm.ZPO/Häublein, 5. Aufl., § 189 Rn. 9; Müller, ZWE 2018, 375, 377; Riecke, IMR 2018, 310; zu § 187 Satz 1 ZPO aF vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 1996, 380, 381).
  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 202/16

    Fortführen der Verwaltung durch den ehemaligen Verwalter über das Ende seiner

    bb) Nach anderer Ansicht kann die Heilung auch durch den Zugang eines anderen, dem zuzustellenden Dokument inhaltsgleichen Schriftstücks bewirkt werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 19 U 190/16, juris Rn. 12; KG, WRP 2011, 612, 613; OLG Braunschweig, NJW-RR 1996, 380, 381; MüKoZPO/Häublein, 5. Aufl., § 189 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 21 U 23/11

    Gerichtsstand bei Schadenersatzklage des Anleger gegen ausländische

    Denn bereits der insoweit unstreitige Zugang wenigstens einer Kopie des versandten Dokuments (in elektronischer Form) ist ausreichend, sofern - wie hier - an der Übereinstimmung mit der Klageschrift selbst keine Zweifel bestehen (so auch BVerwG, NVwZ 1999, 178, zit. nach Juris Rn 29; BFH, NVwZ-RR 2001, 77, zit. nach Juris Rn 26 jeweils für § 9 VwZG; KG, Urteil vom 31. Januar 2011 - 5 W 274/10, Juris Rn 7; KG, Urteil vom 5. September 2005 - 12 U 95/05, Juris Rn 12; OLG Braunschweig, NJW-RR 1996, 380; Rohe in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auf., § 189 Rn 14 f.; Zimmermann, ZPO, 9. Aufl., § 189 Rn 2; ähnlich BGH, NJW 1965, 104 für die unbeglaubigte Abschrift).

    Für die Heilung kommt es darauf an, dass das Schriftstück so in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, dass er es behalten kann und umfassend Gelegenheit zur Kenntnisnahme von dessen Inhalt hat (vgl. BGH, MDR 2001, 889 - zit. nach Juris Rn 20; BVerwG, NVwZ 1999, 178, zit. nach Juris Rn 29; BFH, NVwZ-RR 2001, 77, zit. nach Juris Rn 26 jeweils für § 9 VwZG; KG, Urteil vom 31. Januar 2011 - 5 W 274/10, Juris Rn 7; KG, Urteil vom 5. September 2005 - 12 U 95/05, Juris Rn 12; OLG Braunschweig, NJW-RR 1996, 380; Musielak/Wolst, ZPO, 10. Aufl., § 189 Rn 2; ThP/Hüßtege, ZPO, 21. Aufl., § 189 Rn 6).

  • OLG München, 14.09.2017 - 6 U 1864/17

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung

    Teilweise wird dies auch für die Weiterleitung einer Fotokopie des Schriftstücks bejaht und der Zugang beispielsweise eines Telefaxes oder die Übermittlung des Dokuments per E-Mail für ausreichend erachtet (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 07.09.1995 - 2 U 42/95, WRP 1995, 952; KG Beschluss vom 31.01.2011 - 5 W 274/10, WRP 2011, 612, BeckRS 2011, 05647; KG Beschluss vom 12.09.2005- 12 U 95/05, Juris, Rn. 10 ff.; KG Beschluss vom 21.12.2004 - 5 U 160/04, Juris Rn. 9; zustimmend MüKo/Häublein, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 189 Rn. 9; Bernecke/Schüttpeiz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl. 2015, Rn. 599; Cepl/Voß/Matthes, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, § 189 Rn. 8; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Kap. G Rn. 179; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl., § 189 Rn. 9, Stichwort "Prozessbevollmächtigter" betreffend die Übermittlung einer Kopie, a.A. Rn. 6, Stichwort "Fax" betreffend die Übermittlung per Telefax).
  • OLG Hamburg, 22.12.2017 - 3 W 38/17

    Sportzubehör - Heilung eines Zustellungsmangels: Zustellung einer

    Teils wird eine solche Möglichkeit bejaht (so OLG Braunschweig, WRP 1995, 952; KG, Beschl. v. 05.09.2005, 12 U 95/05, KGR 2006, 5; Beschl. v. 31.01.2011, WRP 2011, 612; OLG Frankfurt, BeckRS 2017, 102284, Rn. 15 f.; MüKo/Häublein, ZPO, 5. Auflage, 2016, § 189 Rn. 9; Cepl/Voß/Matthes, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, 2. Auflage, 2018, § 189 Rn. 8; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Auflage, 2016, Kap. G, Rn. 179; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 76. Auflage, 2018, § 189 Rn. 9, Stichwort "Prozessbevollmächtigter" betreffend die Übermittlung einer Kopie, a. A. Rn. 6, Stichwort "Fax" betreffend die Übermittlung per Telefax).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 14 U 174/14

    Voraussetzungen einer Titelgegenklage nach § 767 ZPO analog

    Einerseits wird vertreten, dass der Zugang des Original-Schriftstücks nicht erforderlich sei, weil für die Annahme des § 189 ZPO allein der Umstand genüge, dass das Schriftstück so in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass er es behalten kann und Gelegenheit zur Kenntnisnahme von dessen Inhalt hat (KG, Beschluss vom 31.01.2011, Az.: 5 W 274/10, Tz. 7- zit. nach juris; Häublein in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, § 189 Rn. 8).
  • OLG Celle, 10.03.2021 - 2 Ss OWi 348/20

    Heilung eines Zustellungsmangels bei Übersendung einer technischen Reproduktion;

    Nach anderer Auffassung genügt der Zugang einer Kopie oder eines Duplikats des Dokuments (BVerwG, a. a. O.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 13 E 499/11, juris, Rn. 7; für die gleichgelagerte Regel des § 189 ZPO: BGH, Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19 -, juris, Rn. 23 - 25; BGH, Beschluss vom 07.10.2020 - XII ZB 167/20, juris, Rn. 11 u.12; KG, WRP 2011, 612, 613, Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 19 U 190/16, juris, Rn. 12; OLG Dresden, JurBüro 2018, 310, Rn. 28; MünchKomm.ZPO/Häublein, 5. Aufl., § 189 Rn. 9; zu § 187 Satz 1 ZPO aF vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 1996, 380, 381).
  • LG Hagen, 16.03.2022 - 23 O 57/21

    Zur Zustellung einer einstweiligen Verfügung per beA / Ersatzzustellung gem. §

    Nach anderer Ansicht kann die Heilung auch durch den Zugang eines anderen, dem zuzustellenden Dokument inhaltsgleichen Schriftstücks bewirkt werden (KG WRP 2011, 612 [613]; OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 6.2.2017 - 19 U 190/16, BeckRS 2017, 102284; OLG Dresden DGVZ 2018, 208; MüKoZPO/Häublein, 5. Aufl., § 189 Rn. 9; Müller ZWE 2018, 375 [377]; Riecke IMR 2018, 310; zu § 187 S. 1 ZPO aF vgl. OLG Braunschweig NJW-RR 1996, 380 [381]).
  • LG Dortmund, 26.06.2017 - 19 O 14/17

    Vollziehung der einstweiligen Verfügung durch ihre Zustellung an den

    Denn daraus musste noch nicht geschlossen werden, dass auch eine Prozessvollmacht für ein anschließendes einstweiliges Verfügungsverfahren erteilt war (vgl. KG, Urteil vom 31.01.2011, 5 W 274/10, BeckRS 2011, 5647).

    Zwar kann, wenn die einstweilige Verfügung zu Vollziehungszwecken entgegen § 172 ZPO dem Schuldner persönlich zugestellt worden ist, dieser Zustellungsmangel grundsätzlich gemäß § 189 ZPO dadurch geheilt werden, dass die einstweilige Verfügung oder auch nur eine Kopie derselben dem Verfahrensbevollmächtigten noch innerhalb der Vollziehungsfrist tatsächlich zugeht (vgl. KG, Urteil vom 31.01.2011, 5 W 274/10, BeckRS 2011, 5647; OLG Köln, Beschluss vom 11.07.2014, 6 U 214/13, BeckRS 2015, 3474).

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 118/13

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung: Zustellung bei mehreren

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2011, 3581; NJW-RR 2011, 417 f.) und des Kammergerichts (KG WRP 2011, 612) steht dem nicht entgegen.
  • LG Hamburg, 14.12.2023 - 327 O 239/23
  • LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung: Heilung des Mangels der persönlichen

  • OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13

    Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung;

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.08.2022 - 4 HKO 3466/22

    Ernsthafte Benutzung eines Zeichens für Marketing

  • KG, 30.08.2012 - 5 W 157/12

    Einstweilige Verfügung: Fehlerhafte Ersatzzustellung heilbar!

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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 29.11.2010 - 8 O 122/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7530
LG Arnsberg, 29.11.2010 - 8 O 122/10 (https://dejure.org/2010,7530)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 29.11.2010 - 8 O 122/10 (https://dejure.org/2010,7530)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 29. November 2010 - 8 O 122/10 (https://dejure.org/2010,7530)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren nach einer mündlichen Verhandlung bei Säumnis einer Partei nach Lage der Akten; Unterlassungsanspruch bei Anordnung des Ruhens der Eintragung in der Liste qualifizierter Einrichtungen

  • info-it-recht.de

    Aktivlegitimation eines Abmahnvereins, dessen Eintragung in der Liste qualifizierter Einrichtungen ruht

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3
    Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren nach einer mündlichen Verhandlung bei Säumnis einer Partei nach Lage der Akten; Unterlassungsanspruch bei Anordnung des Ruhens der Eintragung in der Liste qualifizierter Einrichtungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Unterlassungsansprüche eines Verbraucherschutzvereins bei Ruhen der Eintragung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Abmahnberechtigung bei Ruhen der Eintragung in qualifizierte Liste

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Längst nicht jeder sogenannte Verbraucherschutzverein darf abmahnen

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 287 (Ls.)
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Rechtsprechung
   KG, 02.03.2011 - 5 W 21/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6698
KG, 02.03.2011 - 5 W 21/11 (https://dejure.org/2011,6698)
KG, Entscheidung vom 02.03.2011 - 5 W 21/11 (https://dejure.org/2011,6698)
KG, Entscheidung vom 02. März 2011 - 5 W 21/11 (https://dejure.org/2011,6698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 12 Abs. 2 UWG; 920 Abs. 2, 936 ZPO
    Hotel-Werbung mit Swimmingpool nicht wettbewerbswidrig, wenn Gegner das Fehlen eines Pools nicht glaubhaft macht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Hotel ohne Pool

    § 12 Abs 2 UWG, § 920 Abs 2 ZPO, § 936 ZPO
    Wettbewerbsverstoß: Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen fehlender Glaubhaftmachung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Gerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren bei fehlender Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs

  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 936; ZPO § 920 Abs. 2
    Entscheidung des Gerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren bei fehlender Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Internet-Reklame mit Werbebanner für Hotel mit Pool zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Werbung für Hotel mit Swimmingpool nicht irreführend

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit nicht vorhandenen Swimmingpools

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Werbung mit Swimmingpool nicht wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 287 (Ls.)
  • K&R 2011, 350
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 04.01.2024 - 15 W 153/23
    Soweit in Fällen unzureichend bleibender eigener Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs durch einen nach allgemeinen Grundsätzen noch selbst mit der Glaubhaftmachungslast belegten Antragsteller allerdings recht verbreitet angenommen wird, dass statt einer Zurückweisung (jedenfalls bei ausstehender Anhörung) im Zweifel zu terminieren sei (siehe mit Nuancen im Detail beispielsweise KG, Beschluss vom 2. März 2011 - 5 W 21/11, juris; Feddersen , in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2020, Kap. 54 Rn. 43; Walker/Kessen , in: Schuschke u.a., Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2020, § 920 Rn. 26; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 35. Aufl. 2024, Vorbem zu §§ 916 ff. Rn. 6a; offen OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. September 2019 - 6 W 81/19, juris), können die Grenzen dieser eher strengen Lesart dahinstehen (siehe dazu zurückhaltend etwa Senat, Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 15 W 2/23, n.v. [Schlüssigkeit] und vom 6. August 2020 - 15 W 34/29 [zumutbare weitere Darlegungen]).
  • KG, 22.02.2023 - 5 U 50/21

    Matratzen "auf Lager"

    Da damit die Frage der Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin unstreitig und nicht glaubhaftmachungsbedürftig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2011 - 5 W 21/11 -, Rn. 6, juris), kommt es auf die nähere Untersuchung der Frage, auf welche Weise und inwieweit es möglich ist, das Suchergebnis einer Suchmaschine durch Gestaltung des Quelltextes zu beeinflussen, nicht an.
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